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Preise

Es ist unklug zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zuwenig zu bezahlen.

Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, dass Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

Mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis ist das nicht anders. Ihr solltet Euch daher bei der Wahl der Fahrschule etwas Zeit lassen und die Preise genau vergleichen. Achtet vor allem darauf, dass man Euch alle Kosten mitteilt die auf Euch zukommen (TÜV-Gebühren, Straßenverkehrsamt etc.). Viele Fahrschulen werben mit geringen Kosten, erwähnen aber erst einmal nicht, dass noch weitere Kosten auf Euch zukommen. Lasst Euch genau erklären wie sich die Kosten zusammen setzen und vergleicht dann ganz in Ruhe. Ihr werdet feststellen, dass das Angebot welches auf den ersten Blick am billigsten erscheint am Ende nicht immer das günstigste ist.

Wertvolle Tipps und wie Ihr “Preisfallen” entdecken könnt, findet Ihr in folgendem Artikel des Fahrlehrerverbandes.

Häufige Fragen

Gut zu Wissen

Frage:

Was benötige ich für die Anmeldung?

Antwort:

Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigt Ihr erst einmal keine Unterlagen. Sobald Ihr Euch angemeldet habt, könnt Ihr -wenn Ihr wollt- direkt am Theorieunterricht teilnehmen.

Bevor Ihr jedoch eine Prüfung ablegen könnt, muss ein Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt eingereicht und natürlich auch erst mal bearbeitet werden. Dafür benötigt Ihr dann folgende Unterlagen:
(Die Bearbeitung beim, Straßenverkehrsamt kann unter Umständen schon mal 4 Wochen dauern. Daher solltet Ihr Euch mit dem Antrag nicht zu viel Zeit lassen.)

Für alle Klassen

  • gültiger Personalausweis / Meldebescheinigung (wenn kein Personalausweis vorhanden)
  • biometrisches Passbild

Für die Klassen A, A1, B, AM, L + T

  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
  • Erste Hilfe Kurs (Nachweis über Unterweisung lebensrettender   Sofortmaßnahmen am Unfallort)

Für die Klassen C1 und C

  • augenärztliche Untersuchung
  • ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe Lehrgang

Gerne helfen wir Euch beim Ausfüllen der Unterlagen und beim Zusammenstellen des Antrages. Auch den Antrag selber reichen wir gerne für Euch beim Straßenverkehrsamt ein. Dieser Service ist natürlich kostenlos. (gilt nur für Anträge beim STVA Stadthagen)


Frage:

Was kostet mich mein Führerschein?

Antwort:

Damit Ihr eine möglichst genaue Vorstellung bekommt, welche Kosten auf Euch zukommen, benötigen wir natürlich einige Informationen von Euch. Wir sind montags und mittwochs zwischen 18-19 Uhr in der Fahrschule in Bückeburg und dienstags und donnerstags zwischen 18-19 Uhr in der Fahrschule in Warber.

Gerne nehmen wir uns die Zeit und erläutern Euch genau wie sich die Kosten zusammensetzen und was die einzelnen Positionen kosten. Dieses Gespräch ist natürlich völlig unverbindlich.


Frage:

Wie und wann kann ich eine Theorieprüfung ablegen?

Antwort:

Voraussetzung für die Buchung eines Theorieplatzes:

– der Antrag beim Straßenverkehrsamt muss eingereicht und bearbeitet worden sein.

– die theoretischen Pflichtstunden müssen absolviert worden sein.

– die Prüfungsreife muss durch die Fahrschule festgestellt werden. (Dies kann  durch einen Testbogen in der Fahrschule oder über den Lernstand in der App geschehen)

Termine für die Theorieprüfung können persönlich vor Unterrichtsbeginn in der jeweiligen Filiale gebucht werden oder telefonisch (kein whats app oder e-Mail) zu den Bürozeiten in Bückeburg.


Frage:

Wo ist die Theorieprüfung und was benötige ich dafür?

Antwort:

Die Theorieprüfung wird durch den TÜV abgenommen und findet in der Nordsehler Str. 13 in Stadthagen statt.

Wichtig! Für die Teilnahme an der Prüfung benötigst Du:

– gültigen Personalausweis / Aufenthaltstitel

– die Gebühr für die Theorieprüfung muss beim TÜV eingegangen sein. Am Besten nimmst Du einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug) zur Prüfung mit, damit Du die Zahlung ggf. belegen kannst.

– eine Ausbildungsbescheinigung in Papierform wird in der Regel nicht mehr benötigt, da wir diese bereits bei Terminbuchung elektronisch an den TÜV übermitteln.